Laut Deutschem IVF-Register, wurden im Jahr 2016 in Deutschland ca. 90.000 IVF- und ICSI-Behandlungen vorgenommen. Dabei endete jeder dritte Versuch in einer erfolgreichen Empfängnis. 73 Prozent dieser Schwangerschaften enden mit einer erfolgreichen Geburt.
Kosten für Fruchtbarkeitsbehandlungen
Fruchtbarkeitsbehandlungen können kostspielig sein. Bevor mit entsprechenden Therapien begonnen wird, muss zunächst festgestellt werden, welche Ursache für die Probleme vorliegen. Nicht alle Fruchtbarkeitstests werden von der Krankenkasse übernommen. Der AMH-Test (spiegelt die Eizellreserve in den Eierstöcken der Frau wider) etwa, der bei vielen Frauenärzten durchgeführt werden kann, kostet zwischen 30 und 50 Euro. Wird der Test mit anderen Hormonwerten und Ultraschall kombiniert, kann sich das Ganze auf 150 Euro belaufen.
Spezielle Techniken der assistierten Reproduktion wie IUI, ICSI, und IVF können sich summieren. So kostet etwa eine IUI inklusive hormoneller Stimulation ca. 100 Euro. Für eine ISCI oder IVF können sich zwischen 600 und 800 Euro pro Behandlung. ergeben. Im Vergleich dazu, müssen Patienten, die selbst zahlen, mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro rechnen, wenn sie sich einer ISCI oder IVF unterziehen.
Gesetzliche versus private Krankenversicherung
Wenn es um die finanzielle Erstattung für Fruchtbarkeitsbehandlungen geht, haben gesetzlich Versicherte in Deutschland Anspruch auf 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt:
- 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
- 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
- 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.
Allerdings sind Paare verpflichtet, ihrer Krankenkasse vor der Therapie einen genauen Behandlungsplan zukommen zu lassen, der alle nötigen Therapiemaßnahmen, und die damit verbundenen Kosten aufschlüsselt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten in gewissen Fällen nicht, etwa, wenn das Paar eine gewisse Altersgrenze überschritten hat (die Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein, der Mann nicht älter als 50), oder nicht verheiratet ist. Zudem müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein, bevor mit einer Behandlung begonnen werden kann. In diesem Fall werden die Kosten privat abgerechnet.
Bei Personen, die eine private Krankenversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten, allerdings hängt es von der jeweiligen Versicherung ab, welche Kosten, in welcher Höhe abgedeckt werden. Dies muss vor der Behandlung im Detail geklärt werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, muss keine Ehe gegeben sein, damit die Kosten erstattet werden, auch gelten keine strengen Altersrichtlinien.
Andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
Einige Bundesländer fördern die Kinderwunschbehandlung finanziell. In jedem Bundesland gelten andere Richtlinien, auch die Höhe der finanziellen Mittel unterscheidet sich. Paare, die in den Bundesländern, Niedersachen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt leben, erhalten einen Zuschuss über 25 Prozent des Eigenanteils für die ersten drei Versuche und 50 Prozent für den vierten. Auf der Webseite Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können sich Betroffene darüber informieren, welche Förderungen im jeweiligen Bundesland bestehen.
Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen
Paare, die selbst für die künstliche Befruchtung aufkommen, können diese unter Umständen auch steuerlich geltend machen. Kosten für Fruchtbarkeitsbehandlungen gelten als außergewöhnliche Belastung, wie andere Krankheitskosten. Die Höhe der Summe ist abhängig vom Gehalt. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Voraussetzungen, die bei einzelnen Krankenversicherungen erfüllt sein müssen, werden vom Staat auch die Kosten getragen, wenn das Paar unverheiratet ist. Zudem spielt auch die Altersgrenze, nachdem die Frau nicht älter als 40 sein darf, keine Rolle bei der Kostenübernahme.
Welche Behandlungen werden nicht übernommen?
Spezielle Behandlungen, etwa Methoden wie Assisted Hatching oder Polkörperdiagnostik müssen vom jeweiligen Paar selbst getragen werden. Darüber hinaus muss die künstliche Befruchtung mit den Spermien des Partners erfolgen. Wird auf Fremdsamen zurückgegriffen, übernehmen weder gesetzliche noch private Krankenkassen die Kosten. Ebenso ausgeschlossen sind Eizellenspenden, die in Deutschland verboten sind.
Paare, die Probleme haben, ihre Rechte gegenüber den Kostenträgern geltend zu machen, können sich an die Geschäftsstelle des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (BRZ) wenden, die Betroffene eingehend aufklärt, und dabei hilft, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.