Nach einer IVF-Behandlung fragen sich viele Paare, was mit den möglicherweise überschüssigen Embryonen passiert, wenn sie diese nicht mehr benötigen. Welche Möglichkeiten bestehen nach einer künstlichen Befruchtung tatsächlich?
Einfrieren von Eizellen
Das Embryonenschutzgesetz besagt, dass einer Patientin innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens drei befruchtete Eizellen eingesetzt werden dürfen. Sollten mehr als drei geeignete Eizellen hervorgegangen sein, besteht die Möglichkeit, diese mithilfe der Kryokonservierung (die Eizellen werden in flüssigem Stickstoff bei -196°C konserviert) einzufrieren, damit sie für einen späteren Transfer genutzt werden können. Der Vorteil hierbei ist, dass die Eizellen beliebig lange eingefroren werden können.
Denken Sie aber daran, dass für das Aufbewahren der eingefrorenen Eizellen meist Kosten von einigen hundert Euro pro Jahr anfallen. Die Gebühr wird meist jährlich erhoben und schwankt je nach Bundesland oder Einrichtung. Jede Klinik verfolgt hier ihre eigene Politik, über die Sie sich informieren sollten. Manche Kliniken erlauben nach Ablauf einer bestimmten Frist keine weitere Aufbewahrung mehr bzw. erheben die Jahresgebühr gleich im Voraus. Der Nachteil einer Kryokonservierung: Eingefrorene Eizellen eigenen sich für eine spätere Befruchtung weniger gut. Die Erfolgschancen auf eine Schwangerschaft sind um etwa 50 Prozent reduziert.
Embryonenspende
Von einer Embryonenspende spricht man, wenn in die Gebärmutter der Frau ein gespendeter Embryo übertragen wird. Während sie in vielen Ländern bereits seit längerem möglich ist, befindet sich Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, denn der kommerzielle Handel von Eizellen und Embryonen wird strikt untersagt. Jene Eizellen die jedoch eingelagert wurden, können später unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Erst nach dem Auftauen werden diese Eizellen befruchtet, woraus sich schließlich ein Embryo entwickelt.
Die Embryonenspende wird in der Regel dort durchgeführt, wo der gespendete Embryo gelagert wird. Paare, die eine Embryonenspende erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, dazu zählen bestimmte Altersgrenzen (Frauen: Vollendung des 44. Lebensjahres, Männer: Vollendung des 54. Lebensjahre), entsprechende Kinderlosigkeit und das Vorhandensein einer eheähnlichen Beziehung. Rechtlich gesehen, ist die Frau, die die Embryonenspende erhält und diesen austrägt, die Mutter des Kindes. Spender- und Empfängerpaar bleiben in der Regel anonym. Die Daten des genetischen Vaters sowie jener der leiblichen Mutter werden sicherheitshalber aufbewahrt, damit der Nachwuchs des Spenderpaars mit Volljährigkeit Einsicht nehmen kann. Beim Netzwerk Embryonenspende Deutschland können Sie sich eingehend beraten lassen.
Entsorgen
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie keine weiteren Kinder mehr wollen, haben Sie nur wenige Optionen. Manchen Paaren gefällt der Gedanke nicht, Ihre Embryonen der Wissenschaft zu vermachen, zur Adoption freizugeben oder Einlagerungsgebühren zu bezahlen, weswegen sie ihre Embryonen entsorgen lassen möchten. Für viele Eltern ist es vor allem eine ethnische Frage, ob Sie die Embryonen vernichten lassen sollen oder nicht.
Nur Sie wissen, was für Sie das Beste ist
Jedes Paar muss für sich selbst entscheiden, wie es mit überschüssigen Embryonen umgeht. Nehmen Sie sich Zeit und wiegen Sie das Für und Wider ab. Sie sollten sich am besten professionell beraten lassen. Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen, die Sie möglicherweise später bereuen und nehmen Sie sich eingehend Zeit, damit Sie als Paar für sich den richtigen Weg finden.