Wenn Sie Fruchtbarkeitsbehandlungen in Erwägung ziehen, sind Sie damit nicht allein. Immer mehr Menschen, die Fortpflanzungsprobleme haben, suchen nach möglichen Therapien, um den Traum vom eigenen Nachwuchs doch noch zu realisieren.
Fruchtbarkeitsbehandlungen sind jedoch nicht billig, was bedeutet, dass möglicherweise hohe Kosten anfallen werden. Daher ist es wichtig, zu wissen, auf welche staatlichen Leistungen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch Anspruch haben.
Was können Sie von einer Fruchtbarkeitsbehandlung erwarten?
Eine Fruchtbarkeitsbehandlung umfasst eine Reihe von Maßnahmen. Vielleicht lassen Sie am Anfang nur einen Fruchtbarkeitstest durchführen, um herauszufinden, was der Grund für Ihre Empfängnisprobleme ist. Im Vorfeld wird meist eine Blutuntersuchung durchgeführt, um den individuellen Hormonspiegel zu überprüfen.
Danach kommen bestimmte Verfahren, wie z.B. eine intrauterine Insemination (IUI) zum Einsatz, bei der das Sperma des Partners direkt in Ihre Gebärmutter gespritzt wird. Wenn dies nicht zu einer Schwangerschaft führt, ist der nächste Schritt oft die Einnahme von Hormonpräparaten, entweder alleine oder gleichzeitig mit einer In-vitro-Fertilisation (IVF). All diese Behandlungsformen können umfangreich und kostspielig sein.
Welche Formen der Kostenübernahme bestehen bei der Kinderwunschbehandlung?
In Deutschland haben gesetzliche Versicherte Anspruch darauf, dass sich die Krankenkasse an diversen Fruchtbarkeitsbehandlungen beteiligt. Allerdings muss dafür ein genauer Plan vorgelegt werden, der die einzelnen Behandlungen sowie die dafür vorgesehenen Kosten exakt aufschlüsselt. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Kosten für Behandlungen und Medikamente für insgesamt:
- 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
- 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
- 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse weitere Leistungen mitfinanziert. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Kasse ab. Die Kosten werden dabei anteilig auf beide Partner verteilt, d.h. die Krankenkasse der Frau finanziert anteilig die Leistungen, die bei ihr anfallen, während jene des Mannes seine Kosten anteilig trägt.
Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten
Betroffene müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um entsprechende Leistungen zu erhalten. Unter anderem ist das Alter entscheidend. So dürfen etwa Frauen das 40. Lebensjahr nicht überschreiten, bei Männern liegt die Altersgrenze bei 50 Jahren. Zudem haben nur verheiratete Paare Anspruch auf Kostenbeihilfe. Darüber hinaus muss der Arzt bescheinigen, dass eine entsprechende Behandlung wirklich erforderlich ist, und dadurch die Aussicht auf Erfolg besteht.
Ein weiteres Kriterium sieht vor, dass lediglich die Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden dürfen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen keine Kosten, wenn etwa eine Samenübertragung oder eine IVF oder ICSI mit Fremdsamen erfolgen soll. Beachtet werden muss auch, dass für spezielle Verfahren wie z.B. Assisted Hatching oder Polkörperdiagnostik keine Unterstützung durch die Krankenkasse erfolgt, auch das Einfrieren von Samen- und Eizellen müssen Betroffene in der Regel selbst finanzieren.
Für Personen, die eine private Krankenversicherung haben, kommt der Versicherungsträger in der Regel für mehr Leistungen auf. Bei Privatversicherten ergeben sich oft große Unterschiede, was die Kostenübernahme für Fruchtbarkeitsbehandlungen betrifft. Hier sind meist auch keine so strikten Bedingungen vorgegeben.
Weitere Stellen, die dabei helfen, anfallende Kosten für Fruchtbarkeitsbehandlungen zu decken
Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch besteht zudem die Möglichkeit, finanzielle Hilfe durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu erhalten. Allerdings muss jenes Bundesland, in dem das Paar den Hauptwohnsitz hat, die gleiche finanzielle Leistung erbringen wie der Bund.
Dies bedeutet für Betroffene noch mehr staatliche Unterstützung. Zu beachten ist, dass der Bund jedoch höchstens 25 Prozent jenes Eigenanteils trägt, den die Paare nach Abzug der Kosten durch die Krankenkasse selbst aufbringen müssen. Wenn Bund und Krankenkasse mitfinanzieren, besteht die Möglichkeit, dass Paare bei den ersten drei Behandlungen nur noch ein Viertel des Eigenanteils selbst zu leisten haben. Allerdings beteiligen sich (noch) nicht alle Bundesländer an dieser Regelung. Zurzeit sind es Thüringen, Hessen, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Art und Höhe der Kostenübernahme sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, ebenso die jeweiligen Bedingungen, die an eine Kostenübernahme geknüpft sind.
Informieren Sie sich
Inzwischen gibt es neue Richtlinien vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von denen auch nichtverheiratete Paare profitieren. Seit 7.1.2016 besteht auch für Personen, die sich in einer heterosexuellen Lebensgemeinschaft befinden, die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Generell sollten sich Paare, die über Fruchtbarkeitsbehandlungen nachdenken, gut darüber informieren, welche Formen der Unterstützung ihnen zusteht.
Auf der Seite des Bundesministeriums stehen alle wichtigen Infos zum Thema ungewollte Kinderlosigkeit sowie der individuelle Förder-Check, anhand dessen man durch 10 Fragen herausfinden kann, ob eine Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im jeweiligen Bundesland bestehen könnte. Zudem finden Betroffene psychosozialen Beratungsstellen, die dabei helfen, die emotionalen Probleme zu bewältigen, die ein unerfüllter Kinderwunsch häufig mit sich bringt.