Die Embryonenspende ist ein wachsender Trend. Während sie in vielen Ländern bereits seit längerem praktiziert wird, zeigt sich in Deutschland seit August 2013 dank des Netzwerks Embryonenspende für viele kinderlose Paare ein Licht am Horizont.
Was versteht man unter Embryonenspende?
Häufig kommt es vor, dass bei einer IVF oder ICSI zu viele Eizellen befruchtet werden, die gar nicht benötigt werden. Diese können entweder entsorgt oder für später eingefroren werden. Wenn sie sich zu Embryonen entwickeln, besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Spende, um Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen.
Wer kann eine Embryonenspende erhalten?
Paare, bei denen es nicht möglich ist, gesunde Eizellen oder Spermien zu gewinnen, können von einer Embroynenspende profitieren. Zu diesem Zweck muss eine Bestätigung eines Arztes vorgelegt werden, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht erfolgen kann und alle möglichen Verfahren der Reproduktionsmedizin ausgeschöpft wurden. Das Netzwerk Embryonenspende verfügt über eine Zentralkartei, in die betroffene Paare sich eintragen lassen können. Allerdings gibt es Altersgrenzen zu beachten. Frauen bis zum 45. und Männer bis zum 55. Lebensjahr können eine Embryospende erhalten. Danach kann keine Vermittlung mehr erfolgen. Auch Paare, die bereits Kinder haben (eigene oder adoptiert) sowie Alleinstehende sind von einer Spende ausgeschlossen.
Wie ist die Gesetzeslage?
Die deutsche Gesetzeslage befindet sich hier in einer Grauzone, da der kommerzielle Handel von Eizellen und Embryonen verboten ist. Embryonen, die jedoch im Rahmen einer künstlichen Befruchtung übrig bleiben und auf Eis liegen, können unentgeltlich gespendet werden Bei den gespendeten Eizellen handelt es sich im Normalfall noch nicht um Embryonen, sondern um „imprägnierte Eizellen,“ die erst auf Wunsch des Spenderpaares aufgetaut und befruchtet werden. Daraus bilden sich dann entsprechende Embryonen, die übertragen werden können.
Worin liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu einer Adoption?
Gleich ist, dass sowohl bei einer Adoption als auch bei einer Embryospende keine genetische Verwandtschaft zu den Eltern besteht. Während bei einer Adoption das Kind angenommen wird, wenn es bereits auf der Welt ist, können Paare, die eine Embryospende erhalten, Schwangerschaft und Geburt erleben, wodurch eine frühzeitige Bindung zwischen Mutter und Baby möglich ist. Kinder, die von ihren Eltern weggegeben werden, fühlen sich dagegen häufig ungeliebt.
Wieviel kostet eine Embryonenspende?
Das Netzwerk Embryonenspende verrechnet Empfängerpaaren etwa Kosten für die Eintragung in die Warteliste und bei erfolgreicher Vermittlung sowie für Embryotransfer und Notar. Das Spenderpaar selbst wird nicht bezahlt. In der Regel sind die Kosten hierbei jedoch geringer als bei einer IVF oder Adoption.
Besteht Anonymität zwischen Spender- und Empfängerpaaren?
Grundsätzlich ja, außer beide Parteien wünschen eine Aufhebung der Anonymität. Diese muss schriftlich von beiden Seiten vor dem Transfer erfolgen. Das Empfängerpaar erhält jedoch eine anoynmisierte Dokumentation der phänotypischen Merkmale des Spenderpaares. Außerdem wird es über vorhandene Erbkrankeiten des Spenderpaares informiert.
Bekommt das Kind später Auskunft über die Herkunft seiner leiblichen Eltern?
Ja. Zu diesem Zweck wird eine Notarurkunde erstellt und die Daten der Spender nach derzeitigem Recht für mindestens 30 Jahre aufbewahrt. Gegen Vorlage von Ausweispapieren und Geburtsurkunde erhält das Kind spätestens ab dem 18. Lebensjahr Auskunft über seine leiblichen Eltern. u.a. deren Name und Adresse, womit auch die Möglichkeit eines Treffens besteht..
Ist eine Embryonenspende ethisch vertretbar?
Dazu existieren unterschiedliche Meinungen. Grundsätzlich sollten nur so viele Eizellen kultiviert werden, wie für eine IVF oder ICSI erforderlich sind. In der Praxis werden jedoch so viele Eizellen wie möglich gewonnen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Befruchtung zu erhöhen. Eine zusätzliche Gefahr könnte sich dadurch ergeben, dass der leibliche Vater, wenn er später identifiziert wird, zur Kasse gebeten wird, da nach aktueller Gesetzeslage Unterhaltspflicht besteht.
Weitere Informationen zum Thema Embryonenspende finden Paare auf der Webseite des Netzwerkes für Embryonenspende.