Wenn ein Paar nicht dazu in der Lage ist, auf natürlichem Wege eine Schwangerschaft herbeizuführen, ist der einzige Ausweg oft eine künstliche Befruchtung. Fruchtbarkeitsbehandlungen können mitunter jedoch ziemlich kostspielig sein. Je nach Behandlung und Anzahl der Versuche, können sich dadurch im Einzelfall sogar mehr als 10.000 Euro ergeben.
Rechtslage in Österreich
Seit 1. Jänner 2000 übernimmt in Österreich der IVF-Fonds 70 Prozent der Kosten einer IVF oder ICSI für maximal vier Versuche. Die restlichen 30 Prozent muss das Paar selbst finanzieren. Nicht nur die Kosten, die mit dem Eingriff verbunden sind, werden übernommen, sondern auch die nötigen Medikamente und Pflegeleistungen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Aufrechte Ehe oder bestehende Lebensgemeinschaft des Paares (Seit 1. Jänner 2015 haben auch gleichgeschlechtliche Paare Anspruch auf Unterstützung, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen)
- Die Frau darf nicht älter als 40 sein, der Mann nicht älter als 50
- Es müssen medizinische Gründe vorliegen (entweder beim Mann oder der Frau), die eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege verhindern und eine Behandlung erforderlich machen
- Das Paar muss in Österreich versichert sein
- Beide Partner müssen entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder eine EU-Bürgerschaft oder es liegt ein Daueraufenthaltstitel von mindestens fünf Jahren vor
- Die Kostenübernahme erfolgt nur an Krankenanstalten, die einen Vertrag mit dem IVF-Fonds abgeschlossen haben
Rechtslage in Deutschland
Im Gegensatz zu Österreich, werden in Deutschland seit 2004 nur mehr 50 Prozent der Kosten für Fruchtbarkeitsbehandlungen von den Krankenkassen übernommen und das auch nur für die ersten drei Versuche.
Voraussetzungen:
- Das Paar muss verheiratet sein und es dürfen nur die Eizelle und der Samen des Paares verwendet werden
- Frau und Mann müssen das 25. Lebensjahr bereits überschritten haben; die Frau darf nicht älter als 40, der Mann nicht älter als 50 sein
- Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und Erfolgsaussichten müssen gegeben sein
- Das Paar muss sich einer eingehenden Beratung unterzogen haben
- Der Krankenkasse muss vor Behandlungsbeginn IVF, ICSI oder Insemination einen Behandlungsplan mit den möglichen Kosten vorliegen und genehmigt werden
Neue Förderung für Unverheiratete
Da die deutschen Krankenkassen lediglich die Kosten der Kinderwunschbehandlung übernehmen, wenn das Paar verheiratet ist, besteht seit Januar 2016 auch für Unverheiratete die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Für Paare, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, ergibt sich somit ein Anspruch in Höhe von 12,5 Prozent für die erste bis dritte Behandlung und für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils. Leider ist diese Förderung nicht in allen Bundesländern möglich. Derzeit gibt es diese Form der finanziellen Hilfe nur für Paare in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Gesetzliche versus private Krankenversicherung
Auch wenn die meisten Krankenversicherungen höchstens 50 Prozent der Behandlungskosten übernehmen, ist es den Versicherungen seit 2012 erlaubt, weitere Satzungsleistungen anzubieten; daher ist es möglich, dass einige bis zu 100 Prozent der finanziellen Aufwendungen für die künstliche Befruchtung erstatten.
Private Krankenversicherungen bieten für gewöhnlich mehr Leistungen an. Der Vorteil: Es bestehen keine so strengen Voraussetzungen, wie etwa Altersbestimmungen oder Ehepflicht; auch die Anzahl der Versuche ist nicht begrenzt. Einzige Einschränkung: Es muss zumindest eine 15 prozentige Chance auf eine Schwangerschaft bestehen. Welche Ansprüche der Versicherte nun genau hat, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Wichtig ist, dass man schon vor Behandlungsbeginn abklärt, welche Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen wird. Einige Krankenversicherungen übernehmen etwa mehr Kosten als gesetzlich vorgeschrieben.
Betroffenen stehen mittlerweile vielfältige Möglichkeiten offen, um die ersehnte Schwangerschaft herbeizuführen. Schließlich soll ein unerfüllter Kinderwunsch nicht an unüberwindbaren Kosten scheitern.